Bei einer Anfrage an das Hessische Innenministerium bezüglich "Führung ausländischer Adelstitel" kam nachfolgendes Antwortschreiben:

*...dürfen in Deutschland Adelsbezeichnungen nur geführt werden, wenn sie Teil des Namens geworden sind. Durch den Kauf eines Grundstückes im Ausland wird die Namensführung nicht berührt, danach ist es nicht möglich, die Adelsbezeichnung in den Pass, den Personalausweis oder sonstige Dokumente aufzunehmen und im Rechtsleben zu führen.

Andererseits bestehen keine Bedenken, wenn Sie im privaten Bereich, z.B. auf Visitenkarten einen auf die Inhaberschaft des ausländischen Adelstitels hinweisenden Zusatz hinzufügen...

*gekürzte Widergabe