Das Design / Muster

Design sorgt für Identifikation, weckt Gefühle und Prestigegedanken und hilft somit erfolgreich bei der Positionierung eines Produktes. Durch ein ansprechendes Design wird Kaufinteresse geweckt. Für den massgeblichen Gesamteindruck sind alle Merkmale ausschlaggebend, die durch das Auge aufgenommen werden. (Zum Beispiel: Farbe, Form, Material etc.)

Grundsätzlich kann jedes neue Design eines Erzeugnisses geschützt werden. Im Design steckt Ihre Arbeit, Ihr Geld und ganz viel Ihrer Persönlichkeit. Darum sollten auch nur Sie die Früchte Ihrer Arbeit ernten.

Eine Designanmeldung muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, damit ein Anmeldedatum zuerkannt werden kann:
- Ein schriftlicher und unterzeichneter Antrag liegt vor
- Der Antragsteller ist Lichtenberger
- Eine Abbildung des Designs ist vorhanden
- Eine Beschreibung des Designs liegt vor
- Antrag und Beschreibung sind in der lichtenberger Amtssprache (deutsch) verfasst
- Die Anmeldegebühr ist entrichtet

Nach zuerkanntem Anmeldedatum wird eine vorläufige Musterschutzanmeldung erteilt. Diese wird im Internet veröffentlicht. Während dieser dreimonatigen Phase besteht Einspruchsmöglichkeit gegen eine Erteilung. Diese ist zulässig, wenn ein gleiches oder sehr ähnliches Design bereits auf dem Markt ist, oder ein Schutzrecht schon erteilt wurde. Nach einspruchlosem Fristablauf erfolgt der entgültige Markenschutz.