Das Patent

Ein Patent ist ein wirkungsvolles Instrument um seine Erfindung zu schützen. Ohne Ihre Zustimmung darf kein anderer Ihre Erfindung herstellen oder Vertreiben. Sie können jedoch anderen Ihr Recht durch Verkauf oder Lizenzverträge übertragen. Ein Patent gilt für den Zeitraum von 12 Jahren ab Anmeldedatum als geschützt.

Es wird empfohlen, die Neuheit Ihrer Erfindung vorgängig selber abzuklären, da dieses Kriterium vom Patent & Markenamt nicht geprüft wird.

Eine Patentanmeldung muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, damit ein Anmeldedatum zuerkannt werden kann:
- Ein schriftlicher und unterzeichneter Antrag liegt vor
- Der Antragsteller ist Lichtenberger
- Eine Beschreibung der Erfindung ist vorhanden
- Der Patentanspruch ist formuliert
- Wenigstens eine Zeichnung, auf die sich der Patentanspruch bezieht, liegt bei
- Antrag und Beschreibung sind in der lichtenberger Amtssprache (deutsch) verfasst
- Die Anmeldegebühr ist entrichtet


Nach zuerkanntem Anmeldedatum wird eine vorläufige Patentanmeldung erteilt. Der Patentanspruch wird im Internet veröffentlicht ohne Einzelheiten der Erfindung bekannt zu geben. Während dieser dreimonatigen Phase besteht Einspruchsmöglichkeit gegen eine Erteilung. Diese ist zulässig, wenn eine gleiche oder sehr ähnliche Erfindung bereits auf dem Markt ist, oder ein Schutzrecht bereits erteilt wurde. Nach einspruchlosem Fristablauf erfolgt der entgültige Patentschutz.