Die Marke

Ein Markeninhaber kann einem Dritten verbieten, ohne seine Zustimmung ein mit der Marke gleiche oder ähnliche Wahren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch eine Gefahr der Verwechslung entsteht. Grundsätzlich wird zwischen zweidimensionalen, dreidimensionalen und akustischen Marken unterschieden. Ist Ihre Marke ein Tonfolge, z.B. ein Jingle, so sind die akustischen Werte grafisch zu umschreiben. Meistens wird das mit Hilfe von Noten geschehen.

Die gängigste Markenform ist die zweidimensionale. Hier unterscheiden wir zwischen Wort- und Bildmarke. Aber auch die kombinierte Marke, bestehend aus Wort und Bild, ist möglich. Ein Firmenlogo ist meist eine kombinierte Marke. In der Regel wird ein Wortlaut mit einem bildlichen Element verbunden. (Zum Beispiel wird eine spezielle Schrift gewählt oder ein Bildzeichen hinzugefügt.

Eine Markenanmeldung muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, damit ein Anmeldedatum zuerkannt werden kann:
- Ein schriftlicher und unterzeichneter Antrag liegt vor
- Der Antragsteller ist Lichtenberger
- Eine Abbildung mit Beschreibung der Marke ist vorhanden
- Antrag und Beschreibung sind in der lichtenberger Amtssprache (deutsch) verfasst
- Die Anmeldegebühr ist entrichtet


Nach zuerkanntem Anmeldedatum wird eine vorläufige Markenanmeldung erteilt. Diese wird im Internet veröffentlicht. Während dieser dreimonatigen Phase besteht Einspruchsmöglichkeit gegen eine Erteilung. Diese ist zulässig, wenn eine gleiche oder sehr ähnliche Marke bereits auf dem Markt ist, oder ein Schutzrecht schon erteilt wurde. Nach einspruchlosem Fristablauf erfolgt der entgültige Markenschutz.