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Professor

Bei verdienstvollen Tätigkeiten in Forschung, Wissenschaft, Technik oder aufgrund besonderer wissenschaftlicher Leistungen ( z.B. Erfindungen / Patente, Veröffentlichungen, etc.) sowie künstlerischer Arbeiten, welche vom Kandidaten erbracht wurden, kann die Akademie auf Wunsch eine ausserordentliche Professur verleihen. Diese ist grundsätzlich mit einem umfangreichen ehrenamtlichen Lehrauftrag verbunden, der auch Gastvorlesungen, die Begutachtung von Dissertationen sowie die Abnahme von Prüfungen beinhaltet.

Die Professorenkonferenz richtet den Antrag auf Verleihung des Professortitels an den Rektor mit allen notwendigen Unterlagen.

Zwecks weiterer Fragen und / oder Informationen setzen Sie sich bitte mit der Akademieleitung in Verbindung

aka@fuerstentum-lichtenberg.info


Beschäftigung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren im freien Arbeitsverhältnis an der Staatlichen Akademie Lichtenberg v.15.04.2003

Gastprofessorinnen und Gastprofessoren können im freien Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Für die Beschäftigung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren im freien Arbeitsverhältnis gelten die nachfolgenden Regelungen.

1. Sie führen eine Bezeichnung unter entsprechender Anwendung der für Professorinnen und Professoren geltenden Bestimmungen.

2. Gastprofessorinnen und Gastprofessoren im freien Arbeitsverhältnis sind von einem tariflichen Geltungsbereich ausgenommen. Sie werden in einem außertariflichen Arbeitsverhältnis beschäftigt und arbeiten ehrenamtlich.

3. Das freie Arbeitsverhältnis wird in der Regel auf einen Zeitraum von 10 Jahren begründet.

4. Die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren erhalten keine Vergütung.

5. Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich jeweils nach dem Umfang der Mitarbeit, die die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren selbst bestimmen.

6. Das feie Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung des freien Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform.

7. Der Arbeitsvertrag ist nach dem Muster der Anlage abzuschließen.

8. Die Gastprofessorin / der Gastprofessor stellt der Staatlichen Akademie Lichtenberg bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von Euro 2.500,-- zur freien Verfügung.

9. Diese Bestimmungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Staatliche Akademie Lichtenberg
Der Rektor

Antrag