Steuerbehörde
Landessteuern werden nach den Bestimmungen des Steuergesetzes von der Steuerbehörde verwaltet.
Die Regierung übt die Aufsicht über das Steuerwesen aus. Sie überwacht die Gleichmässigkeit der Gesetzesanwendung und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Steuerverwaltung.
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