HOME
FÜRSTENTUM
LICHTENBERG
AKADEMIE VERLAG ROYALS
HUMAN HELP
KIRCHE
HOCHZEIT
LINKS SITEMAP / FAQ
Abstandshalter
Abstandshalter
Abstandshalter
Abstandshalter
Steuerverwaltung

Die Vollziehung des Steuergesetzes obliegt der Steuerverwaltung, soweit nicht bestimmte Aufgaben besonderen Behörden übertragen sind.

Landessteuerkommission

Für das ganze Land besteht eine Landessteuerkommission, die vom Fürst auf unbestimmte Zeit bestimmt wird.

Die Landessteuerkommission setzt sich aus zwei Mitgliedern -dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten- und einem Ersatzmitglied zusammen und gibt sich selbst die Geschäftsordnung.

Die Landessteuerkommission ist Beschwerdeinstanz in Steuersachen und entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen der Steuerverwaltung.