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Das Lichtenberger Patent & Markenamt

Das Lichtenberger Patent & Markenamt versteht sich als Drehscheibe für geistiges Eigentum und ist als solches die ideale Anlaufstelle für alle Anliegen zu den Themen Patente, Marken, Designs und Urheberrechte.

Wer seine Ideen zielstrebig weiter entwickelt und in die Praxis umsetzt, soll diese "geistige" Leistung schützen können. Das besagt schon die Verfassung.
Das Patent & Markenamt steht allen lichtenberger Staatsbürgern offen. Der erteilte Schutz für Patente, Marken, Designs und Urheberrechte besteht im Fürstentum Lichtenberg generell für die Dauer von 12 Jahren.

Ist der Schutz international?
Grundsätzlich ist jedes Rechtssystem immer national. Das lichtenberger Recht bietet demgemäss Schutzrechte nur im Fürstentum Lichtenberg.

Das Patent & Markenamt überprüft nicht, ob Ihre zur Anmeldung eingereichten Patente, Marken oder Designs in identischer oder ähnlicher Form bereits existieren. Falls diese mit einem bereits eingetragenen Zeichen kollidieren, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Schutzrecht infolge eines Widerspruchs widerrufen wird. Es ist also unbedingt notwendig, dass Sie vor einer Markenanmeldung eine Recherche in den entsprechenden Registern durchführen.

Das Patent

Die Marke

Das Design

Das Urheberrecht

Gebührenordnung

Patent- & Markenamt
des Fürstentum Lichtenberg
Postfach 11 16

D-64501 Groß-Gerau

Email: patent@fuerstentum-lichtenberg.info